Digitale Barrierefreiheit: ab 28.06.2025 verpflichtend.

Stichtag 28.06.2025 – Webseiten und andere digitale Anwendungen sollen barrierefrei werden und den Zugang für alle Menschen um einiges erleichtern. Was das für Unternehmer:innen bedeutet und welche Herausforderungen das mit sich bringen kann, wenn es um den Online-Auftritt geht, fassen wir Ihnen hier zusammen, um alle wichtigen Punkte durchzugehen. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung – versprochen!

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet nichts anderes, als dass digitale Inhalte und Anwendungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, problemlos genutzt werden können. Dies umfasst beispielsweise die Anpassung von Websites für Screenreader, die Bereitstellung von Untertiteln für Videos oder die Möglichkeit, Inhalte per Tastatur zu navigieren. Kurz: Es soll die Wahrnehmbarkeit ab sofort über mindestens 2 Sinne gegeben sein. Dadurch soll der Zugang zu Informationen, Produkten bzw. Dienstleistungen, die über das Web angeboten werden, für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung einfacher und unabhängig von technischen Ressourcen gemacht werden.

Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz ab dem 28.06.2025 soll das Web also barrierefrei werden, damit es für jede:n User:in einfach zu nutzen ist. Womit man sich also aktiv auseinandersetzen muss, sind schlechte Kontrastverhältnisse, eine unlogische Navigation, verschachtelte Unterseiten oder eine zu schwierige Sprache für die Texte. Es braucht eine umfangreiche Herangehensweise, die nicht nur technische Aspekte betreffen, sondern auch optische und textliche.

Es gibt Kriterien bzw. Prinzipien nach denen sich die digitale Barrierefreiheit richtet: WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Besonders werden 4 Prinzipien hervorgehoben, um einen umfangreichen Eindruck von barrierefreien Webs zu bekommen. Hier handelt es sich um einen internationalen Standard, der von vielen Ländern als Grundlage verwendet wird.

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Inhalt

Wesentliche Punkte des BaFG

Die wichtigste Frage vorab: Wen betrifft es? 
Das Barrierefreiheitsgesetz ist für öffentliche Institutionen nichts Neues, die EU-Richtlinie von 2016 regelt die Webseiten dieser schon länger und soll sicherstellen, dass die Inhalte, Dienste und Informationen für alle Menschen gleich zugänglich ist.

Ab dem 28. Juni 2025 werden zusätzlich auch sämtliche Unternehmen verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, insbesondere Webshops und Apps im E-Commerce-Bereich. D.h. alle Produkte, die direkt an einen Endverbraucher verkauft werden (B2C).

Achtung: Hier wird es knifflig, auch wenn die meisten Webseiten dazu da sind, um über Produkte bzw. Dienstleistungen zu informieren, dient sie auch dazu, eine Kontaktmöglichkeit zwischen potenziellen Kunden und dem Unternehmen zu schaffen. Zimmerbuchungen bei Hotels, Terminvereinbarungen bei Ärzten, Friseuren, Heilmasseuren oder Psychologen fallen ebenfalls unter diesen Geltungsbereich (§ 2 BaFG). Nicht zu vergessen sind digitale Mitgliedschaften oder Abonnements, die eventuell über die Webseite abgeschlossen werden können.

Für bestehende Produkte und Dienstleistungen gibt es allerdings Übergangsfristen. So dürfen vor dem 28. Juni 2025 vereinbarte Dienstleistungsverträge bis zu ihrem Ablauf, jedoch maximal fünf Jahre darüber hinaus, unverändert fortbestehen.

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sind von den Regelungen ausgenommen.

Die 4 Prinzipien des WCAG & Konformitätsniveaus

Die digitale Barrierefreiheit basiert auf den vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die weltweit als Standard für barrierefreie Webseiten gelten. Diese Prinzipien sind essenziell, um Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen. Diese vier Prinzipien sind die Grundlage, um digitale Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zugänglich zu machen. Sie helfen nicht nur dabei, gesetzliche Anforderungen wie das BaFG zu erfüllen, sondern verbessern auch die allgemeine Nutzererfahrung für alle.

 

1. Wahrnehmbarkeit (Perceivable): Digitale Inhalte müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein. Das bedeutet, dass Informationen auf unterschiedliche Weise zugänglich sein sollten, z. B. visuell, auditiv oder haptisch.

  • Alternativtexte für Bilder (Screenreader können sie vorlesen)
  • Untertitel oder Transkripte für Videos und Audios
  • Klare Farbkontraste für Menschen mit Sehschwäche
  • Flexible Schriftgrößen, die angepasst werden können

 

2. Bedienbarkeit (Operable): Die Navigation und Interaktion müssen für alle Menschen möglich sein, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten.

  • Alle Funktionen müssen per Tastatur steuerbar sein (für Nutzer ohne Maus)
  • Verzicht auf sich automatisch abspielende Animationen oder Inhalte, die nicht pausierbar sind
  • Genügend Zeit für Eingaben oder Navigationen
  • Keine Inhalte, die epileptische Anfälle auslösen können (z. B. stark flackernde Elemente)

 

3. Verständlichkeit (Understandable): Websites und Anwendungen müssen leicht verständlich und vorhersehbar sein.

  • Klare und einfache Sprache (keine Fachbegriffe ohne Erklärung)
  • Vorhersehbare Navigation (gleiche Struktur auf allen Unterseiten)
  • Fehlerfreundliche Formulare (klare Fehlermeldungen und Hinweise)

 

4. Robustheit (Robust): Digitale Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien kompatibel sein.

  • Unterstützung für verschiedene Webbrowser und Endgeräte
  • Barrierefreie Programmierung nach HTML-Standards (z. B. korrekte semantische Auszeichnung)
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern

 

WCAG-Konformitätsniveaus:

Stufe A – Grundlegende Barrierefreiheit (Minimum): Diese Stufe enthält die grundlegendsten Anforderungen an digitale Barrierefreiheit.
Stufe AA – Empfohlene Barrierefreiheit (Standard): Diese Stufe wird oft als gesetzlicher Standard gefordert (z. B. für öffentliche Stellen oder nach dem neuen BaFG). Sie erweitert die Stufe A und macht digitale Inhalte besser zugänglich für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen.
Stufe AAA – Maximale Barrierefreiheit (Ideal, aber schwer umsetzbar): Diese Stufe erfordert die höchstmögliche digitale Barrierefreiheit und geht weit über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus.

Barrierefreiheit & die weitreichenden Vorteile

ERWEITERTE ZIELGRUPPE
Sehen wir die Barrierefreiheit nicht nur als reine Pflicht, die auf Webseiten-Betreiber zukommt, sondern auch als Chance, die eigene Zielgruppe zu erweitern, denn durch ein barrierefreies Angebot können Sie definitiv eine größere Anzahl von potenziellen Kund:innen erreichen.

 

USABILITY
Klare Strukturen, gute Kontrastverhältnisse und eine einfache Navigation kommen nicht nur Ihrer neuen Zielgruppe zu Gute, sondern auch allen anderen User:innen, die auf Ihre Webseite kommen, um sich zu informieren oder Kontakt aufnehmen wollen.

 

SUCHMASCHINENOPTIMIERUNG (SEO)
Barrierefreie Websites sind nicht nur besser für die User:innen, sondern auch besser für Suchmaschinen optimiert, da sie klare Strukturen, bereinigten Code und beschreibende Texte verwenden, da auch bei Crawlern die maschinelle Lesbarkeit am wichtigsten ist.

 

 

Kreative Website von aronda digital

Barrierefreiheit checken lassen

Wollen Sie Ihre Webseite auf Barrierefreiheit überprüfen lassen? Kontaktieren Sie uns einfach direkt per Mail oder besuchen Sie unsere Kontaktseite, füllen Sie das Formular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Wir bieten ab jetzt auch einen Check Ihrer Webseite oder Ihres Webshops an und geben Ihnen eine konkrete Einschätzung, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen barrierefrei gestalten können. Weitere Informationen zu unserem Angebot folgen.

Bild von Vanessa Würger
Vanessa Würger

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