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Barrierefreiheit ist nicht nur ein nettes Extra – sie wird Pflicht! Ab dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind. Klingt erstmal kompliziert? Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel!
Mit unserem Barrierefreiheits-Check finden Sie heraus, ob Ihre Website fit für die Zukunft ist – und was du tun kannst, um sie rechtskonform, nutzerfreundlich und suchmaschinenoptimiert aufzustellen. Mehr Reichweite, bessere Usability, zufriedene User? Klingt auf jeden Fall gut.
Lassen Sie uns Ihre Website auf den Prüfstand stellen – bevor es andere tun.
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Barrierefreiheitscheck
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Wir analysieren Ihre Website auf digitale Barrierefreiheit nach den WCAG 2.2 AA-Richtlinien und geben einen klaren und detaillierten Bericht inkl. Handlungsempfehlung.
- Detaillierter Prüfbericht: Technische Analyse, Nutzerfreundlichkeit & Design
- Konkrete Optimierungsvorschläge: Was zu verbessern wäre – und wie
- Einschätzung & Beratung: Maßgeschneidert für dein Unternehmen
Für wen ist die digitale Barrierefreiheit verpflichtend?
Unternehmen müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten – insbesondere Webshops, Apps und B2C-Angebote.
Achtung: Auch wenn viele Webseiten primär informieren, fallen Kontakt- und Buchungsfunktionen ebenfalls unter das Gesetz. Das betrifft z. B. Zimmerbuchungen, Arzt- und Friseurtermine, Heilmasseure, Psychologen sowie digitale Abos oder Mitgliedschaften (§ 2 BaFG).
Wer rechtzeitig handelt, spart sich spätere Anpassungen – und mögliche Strafen. 🚀
Für bestehende Produkte und Dienstleistungen gibt es allerdings Übergangsfristen. So dürfen vor dem 28. Juni 2025 vereinbarte Dienstleistungsverträge bis zu ihrem Ablauf, jedoch maximal fünf Jahre darüber hinaus, unverändert fortbestehen.
Bin ich die Ausnahme von der Regel?
Einige Unternehmen werden vorerst von der neuen Regelung ausgenommen.
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz (oder Jahresbilanzsumme) von maximal 2 Millionen Euro sind von den Regelungen ausgenommen.
- Falls durch die Umstellung eine unverhältnismäßige Überbelastung zustande kommen würde (wie eine finanziell belegbare übermäßige Belastung). Dies muss mittels eines Verfahrens beantragt und geklärt werden.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist für private Unternehmen derzeit nicht verpflichtend. Bei öffentlichen Institutionen ist das anders und bereits seit September 2020 verpflichtend.
Eine Erklärung kann aber freiwillig erstellt und zur Verfügung gestellt werden, wenn man Transparenz vermitteln möchte. Hierbei kann man sich an den derzeit gültigen Richtlinien orientieren, die bereits für öffentliche Stellen gelten.
Zudem sollte die Erklärung mindestens einmal im Jahr aktualisiert werden.
Was bedeutet WCAG & Konformitätsniveau?
WCAG steht für „Web Content Accessibility Guidelines“ – oder auf Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Diese Standards helfen dabei, die Barrierefreiheit von Websites und Apps zu überprüfen und zu verbessern.
Die Erfolgskriterien sind in drei Stufen unterteilt:
- A (Minimum) – Die grundlegende Zugänglichkeit ist gewährleistet.
- AA (Mittel) – Ein ausgewogenes Maß an Barrierefreiheit, das für die meisten Websites empfohlen wird.
- AAA (Hoch) – Die höchste Stufe der Barrierefreiheit, die jedoch nicht für alle Inhalte praktikabel umsetzbar ist.
Die WCAG gelten weltweit als Standard und sind in vielen Ländern die Basis für gesetzliche Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit. Wer also sicherstellen will, dass seine Website rechtlich konform und für alle Nutzer zugänglich ist, kann sich gerne bei uns melden!
Ab wann gilt meine Webseite als barrierefrei?
Im Prinzip gilt es beim Aufbau einer Webseite oder eines Webshops, darauf zu achten, dass digitale Inhalte für jeden zugänglich gemacht werden, unabhängig von persönlichen Fähigkeiten oder technischen Ressourcen.
Hier benötigt man an erster Stelle einen anderen Zugang, wenn man ein Konzept erstellt. Hier reicht es nicht, Strategie, Zielgruppendefinition und Funktionen im herkömmlichen Sinne zu definieren, sondern man braucht auch die höchstmögliche Usability, die für ALLE zugänglich ist.
Daraus resultieren dann die Anforderungen im Bereich Technik, Content & Text sowie Design.
Ein paar Eckpunkte:
Die Wahrnehmung soll ab sofort über 2 Sinne funktionieren.
- Technik: intuitive Navigation, bedienbar mit Tastatur & kompatibel mit diversen Eingabehilfen wie Screenreader.
- Design & Layout: betrifft vor allem die 1. Ebene für User – Schriftart und -größe müssen gut lesbar sein, Kontrastverhältnisse müssen ebenso ausreichend sein, gute Skalierbarkeit und ein logischer Aufbau (korrekte Leserichtung).
- Content: Das betrifft vor allem die Befüllung und Erstellung aller Inhalte auf einer Webseite. Hier soll eine einfachere Sprache gewählt werden, kein Vermischen mit Englisch oder anderen Fremdsprachen sowie die Verwendung von Fachausdrücken, eine klare Überschriftenhierarchie, die logische Anordnung von Bild-Text-Elementen. Im Idealfall gibt es auch Alternativen für Videos und Ton (in Textformat).
Gibt es Förderungen?
Im Moment ist es möglich über die KMU.Digital Förderungen, einen Umbau auf ein barrierefreies Web zu erleichtern. Die neue Linie KMU.Digital & GREEN hat das bereits ins Programm genommen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Wie sieht so ein Check der aronda aus?
Wir konzentrieren uns auf 3 Bereiche bei der Überprüfung Ihrer Webseite: Nutzerfreundlichkeit, optische Aspekte & Design sowie technische Aspekte & Code. Hier zählen wir genauso positive Aspekte auf wie nötige Verbesserungen Ihrer Webseite oder Ihres -shops.
Zum Schluss gibt es eine Zusammenfassung und eine Gesamtbewertung, damit Sie wissen, wo Sie anfangen müssen!
Sie wollen es noch genauer? Wir durften ein Beispiel anhand unserer Partnerfirma Gastro Media GmbH erstellen. Lesen Sie den Bericht hier.
immer gut.
Jetzt Barrierefreiheits-check anfordern!
Unser Geschäftsführer Ing. Harald Pock ist ein Certified Digital Consultant und darf im Rahmen der KMU.DIGITAL Unternehmen in ganz Österreich beraten.
Sie wollen digitale Barrierefreiheit umsetzen? Passend dazu gibt es Förderungen der KMU.DIGITAL. Vereinbaren Sie eine Beratung, um nichts zu verpassen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.